Die Richtschnur für die Zukunft
Die "Agenda 21" bezeichnet das im Juni 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossene Schlussdokument. Es ist ein Handlungsprogramm für das 21. Jahrhundert, das das Ziel verfolgt, die Lebensgrundlagen und Entwicklungschancen für derzeitige und künftige Generationen durch eine nachhaltige Entwicklung zu sichern oder wieder herzustellen. Angestrebt werden zukunftsfähige, dauerhaft tragfähige Entwicklungsprozesse, die ökologisches Gleichgewicht, ökonomische Sicherheit und soziale Gerechtigkeit integrieren und auf lange Sicht stabilisieren, um den Bedürfnissen der heutigen Generation zu entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden.
Ziel der "Agenda 21 Thüringen" ist es, auf kommunaler Ebene ein Aktionsprogramm mit lokalen Leitbildern, Zielen, Programmen und Indikatoren zu formulieren, das einen Konsultationsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie die Verknüpfung der kommunalen Politikebene mit national und international bedeutenden Themen einleitet.
Der Frankfurt-Hohenheimer-Leitfaden (FHL) ist der umfangreichste und bisher differenzierteste Kriterienkatalog mit dem Anspruch einer möglichst vollständigen Abbildung potentiell relevanter Prüfaspekte. Er berücksichtigt neben der Natur- und Sozialverträglichkeit im Sinne der Agenda 21 auch die Kulturverträglichkeit von Handlungsweisen.
Gesellschaftliche Verantwortung und ethisch verträgliches Handeln in Deutschland und Europa gilt es zu stärken. Vor allem Unternehmen als wesentliche Akteure des Wirtschaftssystems sind gefordert, gesellschaftliche Verantwortung als Teil ihres ökonomischen Handelns zu verstehen (Amina-Initiative).